§ 122 EStG
Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen, Unpfändbarkeit
239 von 243 Paragraphen im Einkommensteuergesetz
1Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. 2Die Energiepreispauschale ist in Höhe des in § 112 Absatz 2 genannten Betrages unpfändbar.