XV. – Energiepreispauschale
§

§ 122 EStG

Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen, Unpfändbarkeit

239 von 243 Paragraphen im Einkommensteuergesetz

1Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. 2Die Energiepreispauschale ist in Höhe des in § 112 Absatz 2 genannten Betrages unpfändbar.

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