§ 3 13. DachdArbbV
Inkrafttreten
4 von 5 Paragraphen im Dreizehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
4 von 5 Paragraphen im Dreizehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.