§ 2 13. DachdArbbV
Außerkrafttreten
3 von 5 Paragraphen im Dreizehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.
3 von 5 Paragraphen im Dreizehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.