Abschnitt 1 – Bestellung zum Notar
§

§ 1 BNotO

Stellung und Aufgaben des Notars

1 von 188 Paragraphen im Bundesnotarordnung

Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes werden für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern Notare bestellt.

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