§

§ 7 10. BImSchV

Anforderungen an Autogas

8 von 42 Paragraphen im Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes*)**)

Autogas darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen gegenüber dem Letztverbraucher in den Verkehr gebracht werden, wenn er den Anforderungen der DIN EN 589, Ausgabe April 2022, genügt.

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