§ 871 BGB
Mehrstufiger mittelbarer Besitz
1162 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Steht der mittelbare Besitzer zu einem Dritten in einem Verhältnis der in § 868 bezeichneten Art, so ist auch der Dritte mittelbarer Besitzer.
1162 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Steht der mittelbare Besitzer zu einem Dritten in einem Verhältnis der in § 868 bezeichneten Art, so ist auch der Dritte mittelbarer Besitzer.