§ 688 BGB
Vertragstypische Pflichten bei der Verwahrung
958 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Durch den Verwahrungsvertrag wird der Verwahrer verpflichtet, eine ihm von dem Hinterleger übergebene bewegliche Sache aufzubewahren.
958 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Durch den Verwahrungsvertrag wird der Verwahrer verpflichtet, eine ihm von dem Hinterleger übergebene bewegliche Sache aufzubewahren.