Untertitel 4 – Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
§

§ 656a BGB

Textform

893 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch

Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, bedarf der Textform.

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