§ 612a BGB
Maßregelungsverbot
781 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.
781 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.