§ 590a BGB
Vertragswidriger Gebrauch
742 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Macht der Pächter von der Pachtsache einen vertragswidrigen Gebrauch und setzt er den Gebrauch ungeachtet einer Abmahnung des Verpächters fort, so kann der Verpächter auf Unterlassung klagen.