Untertitel 5 – Landpachtvertrag
§

§ 590a BGB

Vertragswidriger Gebrauch

742 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch

Macht der Pächter von der Pachtsache einen vertragswidrigen Gebrauch und setzt er den Gebrauch ungeachtet einer Abmahnung des Verpächters fort, so kann der Verpächter auf Unterlassung klagen.

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