§ 471 BGB
Verkauf bei Zwangsvollstreckung oder Insolvenz
538 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Das Vorkaufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung oder aus einer Insolvenzmasse erfolgt.
538 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Das Vorkaufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung oder aus einer Insolvenzmasse erfolgt.