Kapitel 1 – Allgemeine Vorschriften
§

§ 44 BGB

Zuständigkeit und Verfahren

36 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch

Die Zuständigkeit und das Verfahren für die Entziehung der Rechtsfähigkeit nach § 43 bestimmen sich nach dem Recht des Landes, in dem der Verein seinen Sitz hat.

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