§ 44 BGB
Zuständigkeit und Verfahren
36 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Die Zuständigkeit und das Verfahren für die Entziehung der Rechtsfähigkeit nach § 43 bestimmen sich nach dem Recht des Landes, in dem der Verein seinen Sitz hat.
36 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Die Zuständigkeit und das Verfahren für die Entziehung der Rechtsfähigkeit nach § 43 bestimmen sich nach dem Recht des Landes, in dem der Verein seinen Sitz hat.