§ 431 BGB
Mehrere Schuldner einer unteilbaren Leistung
495 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Schulden mehrere eine unteilbare Leistung, so haften sie als Gesamtschuldner.
495 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Schulden mehrere eine unteilbare Leistung, so haften sie als Gesamtschuldner.