§ 349 BGB
Erklärung des Rücktritts
403 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.
403 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.