§ 348 BGB
Erfüllung Zug-um-Zug
402 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Die sich aus dem Rücktritt ergebenden Verpflichtungen der Parteien sind Zug um Zug zu erfüllen. Die Vorschriften der §§ 320, 322 finden entsprechende Anwendung.
402 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Die sich aus dem Rücktritt ergebenden Verpflichtungen der Parteien sind Zug um Zug zu erfüllen. Die Vorschriften der §§ 320, 322 finden entsprechende Anwendung.