Titel 4 – Draufgabe, Vertragsstrafe
§

§ 344 BGB

Unwirksames Strafversprechen

398 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch

Erklärt das Gesetz das Versprechen einer Leistung für unwirksam, so ist auch die für den Fall der Nichterfüllung des Versprechens getroffene Vereinbarung einer Strafe unwirksam, selbst wenn die Parteien die Unwirksamkeit des Versprechens gekannt haben.

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