§ 25 BGB
Verfassung
15 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die Vereinssatzung bestimmt.
15 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die Vereinssatzung bestimmt.