§ 2275 BGB
Voraussetzungen
2413 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Einen Erbvertrag kann als Erblasser nur schließen, wer unbeschränkt geschäftsfähig ist.
2413 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Einen Erbvertrag kann als Erblasser nur schließen, wer unbeschränkt geschäftsfähig ist.