Titel 3 – Einsetzung eines Nacherben
§

§ 2141 BGB

Unterhalt der werdenden Mutter eines Nacherben

2291 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch

Ist bei dem Eintritt des Falles der Nacherbfolge die Geburt eines Nacherben zu erwarten, so findet auf den Unterhaltsanspruch der Mutter die Vorschrift des § 1963 entsprechende Anwendung.

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