§ 2030 BGB
Rechtsstellung des Erbschaftserwerbers
2179 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Wer die Erbschaft durch Vertrag von einem Erbschaftsbesitzer erwirbt, steht im Verhältnis zu dem Erben einem Erbschaftsbesitzer gleich.
2179 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Wer die Erbschaft durch Vertrag von einem Erbschaftsbesitzer erwirbt, steht im Verhältnis zu dem Erben einem Erbschaftsbesitzer gleich.