Untertitel 4 – Inventarerrichtung, unbeschränkte Haftung des Erben
§

§ 1999 BGB

Mitteilung an das Gericht

2148 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch

Steht der Erbe unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft, so soll das Nachlassgericht dem Familiengericht von der Bestimmung der Inventarfrist Mitteilung machen. Fällt die Nachlassangelegenheit in den Aufgabenkreis eines Betreuers des Erben, tritt an die Stelle des Familiengerichts das Betreuungsgericht.

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