Untertitel 3 – Beschränkung der Haftung des Erben
§

§ 1987 BGB

Vergütung des Nachlassverwalters

2136 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch

Der Nachlassverwalter kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen.

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