§ 1987 BGB
Vergütung des Nachlassverwalters
2136 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Der Nachlassverwalter kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen.
2136 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Der Nachlassverwalter kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen.