Titel 1 – Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts
§

§ 1956 BGB

Anfechtung der Fristversäumung

2105 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch

Die Versäumung der Ausschlagungsfrist kann in gleicher Weise wie die Annahme angefochten werden.

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