§ 1947 BGB
Bedingung und Zeitbestimmung
2096 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Die Annahme und die Ausschlagung können nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erfolgen.
2096 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Die Annahme und die Ausschlagung können nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erfolgen.