§ 1806 BGB
Ende der Vormundschaft
1988 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Die Vormundschaft endet, wenn die Voraussetzungen für ihre Begründung gemäß § 1773 nicht mehr gegeben sind.
1988 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Die Vormundschaft endet, wenn die Voraussetzungen für ihre Begründung gemäß § 1773 nicht mehr gegeben sind.