§ 1626e BGB
Unwirksamkeit
1856 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Sorgeerklärungen und Zustimmungen sind nur unwirksam, wenn sie den Erfordernissen der vorstehenden Vorschriften nicht genügen.
1856 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Sorgeerklärungen und Zustimmungen sind nur unwirksam, wenn sie den Erfordernissen der vorstehenden Vorschriften nicht genügen.