§ 1616 BGB
Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen
1835 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen.
1835 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen.