§ 1588 BGB
(keine Überschrift)
1792 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Die kirchlichen Verpflichtungen in Ansehung der Ehe werden durch die Vorschriften dieses Abschnitts nicht berührt.
1792 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Die kirchlichen Verpflichtungen in Ansehung der Ehe werden durch die Vorschriften dieses Abschnitts nicht berührt.