§ 1415 BGB
Vereinbarung durch Ehevertrag
1654 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Vereinbaren die Ehegatten durch Ehevertrag Gütergemeinschaft, so gelten die nachstehenden Vorschriften.
1654 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Vereinbaren die Ehegatten durch Ehevertrag Gütergemeinschaft, so gelten die nachstehenden Vorschriften.