§ 1373 BGB
Zugewinn
1629 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt.
1629 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt.