§ 1062 BGB
Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör
1355 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Wird der Nießbrauch an einem Grundstück durch Rechtsgeschäft aufgehoben, so erstreckt sich die Aufhebung im Zweifel auf den Nießbrauch an dem Zubehör.