§ 1027 BGB
Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit
1315 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Wird eine Grunddienstbarkeit beeinträchtigt, so stehen dem Berechtigten die in § 1004 bestimmten Rechte zu.
1315 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Wird eine Grunddienstbarkeit beeinträchtigt, so stehen dem Berechtigten die in § 1004 bestimmten Rechte zu.