§ 41 BetrVG
Umlageverbot
47 von 148 Paragraphen im Betriebsverfassungsgesetz
Die Erhebung und Leistung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats ist unzulässig.
47 von 148 Paragraphen im Betriebsverfassungsgesetz
Die Erhebung und Leistung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats ist unzulässig.