§ 9 3. BetrAVStatVO
Inkrafttreten
10 von 11 Paragraphen im Dritte Verordnung zur Durchführung einer Bundesstatistik über Art und Umfang der betrieblichen Altersversorgung
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
10 von 11 Paragraphen im Dritte Verordnung zur Durchführung einer Bundesstatistik über Art und Umfang der betrieblichen Altersversorgung
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.