§ 8 3. BetrAVStatVO
Berlin-Klausel
9 von 11 Paragraphen im Dritte Verordnung zur Durchführung einer Bundesstatistik über Art und Umfang der betrieblichen Altersversorgung
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 27 des Bundesstatistikgesetzes auch im Land Berlin.