§ 4 3. BetrAVStatVO
Hilfsmerkmale
5 von 11 Paragraphen im Dritte Verordnung zur Durchführung einer Bundesstatistik über Art und Umfang der betrieblichen Altersversorgung
Hilfsmerkmale sind 1. Name und Anschrift des Unternehmens,
2. Name und Telefonnummer der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.