§ 5 2. DV-BEG
Nachhaltige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit
5 von 35 Paragraphen im Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Nachhaltig ist die Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit (§ 28 Abs. 3 BEG), wenn mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß sie nicht nur vorübergehend bestanden hat oder nicht nur vorübergehend bestehen bleiben wird.