I. – Besondere Anspruchsvoraussetzungen
§

§ 5 2. DV-BEG

Nachhaltige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit

5 von 35 Paragraphen im Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

Nachhaltig ist die Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit (§ 28 Abs. 3 BEG), wenn mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß sie nicht nur vorübergehend bestanden hat oder nicht nur vorübergehend bestehen bleiben wird.

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