1. – Berechnung und Zahlung der Rente
§

§ 10 1. DV-BEG

Art der Berechnung

10 von 32 Paragraphen im Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

Der Berechnung der Rente ist die als Anlage 1 beigefügte, nach der Einteilung der Bundesbeamten in solche des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes gegliederte Besoldungsübersicht zugrunde zu legen, welche die durchschnittlichen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge dieser Beamtengruppen, die bis zum Erreichen der Altersgrenze erreichbar sind, ausweist.

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