§ 75 BauGB
Einsichtnahme in den Umlegungsplan
87 von 297 Paragraphen im Baugesetzbuch *)
Bis zur Berichtigung des Grundbuchs ist die Einsicht in den Umlegungsplan jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
87 von 297 Paragraphen im Baugesetzbuch *)
Bis zur Berichtigung des Grundbuchs ist die Einsicht in den Umlegungsplan jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.