§ 359 AO
Beteiligte
439 von 502 Paragraphen im Abgabenordnung
Beteiligte am Verfahren sind: 1. wer den Einspruch eingelegt hat (Einspruchsführer),
2. wer zum Verfahren hinzugezogen worden ist.
439 von 502 Paragraphen im Abgabenordnung
Beteiligte am Verfahren sind: 1. wer den Einspruch eingelegt hat (Einspruchsführer),
2. wer zum Verfahren hinzugezogen worden ist.