§ 248 AO
Nachschusspflicht
328 von 502 Paragraphen im Abgabenordnung
Wird eine Sicherheit unzureichend, so ist sie zu ergänzen oder es ist anderweitige Sicherheit zu leisten.
328 von 502 Paragraphen im Abgabenordnung
Wird eine Sicherheit unzureichend, so ist sie zu ergänzen oder es ist anderweitige Sicherheit zu leisten.