Erster Unterabschnitt – Ordentliche Kapitalherabsetzung
§

§ 224 AktG

Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung

245 von 392 Paragraphen im Aktiengesetz

Mit der Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals ist das Grundkapital herabgesetzt.

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