Erster Abschnitt – Ausgabe einer 1-DM Goldmünze
§

§ 7 1-DM-GoldmünzG

Ausgabepreis

7 von 19 Paragraphen im Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung "Geld und Währung"

Die Deutsche Bundesbank bestimmt den Ausgabepreis der 1-DM-Goldmünze nach dem Marktpreis für Gold am Tag vor der Erstausgabe zuzüglich eines marktüblichen Ausgabeaufschlags. Sie kann den Ausgabepreis wegen einer Änderung des Goldpreises im Absatzzeitraum verändern.

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