Abschnitt 5 – Arrest und einstweilige Verfügung
§

§ 944 ZPO

Entscheidung des Vorsitzenden bei Dringlichkeit

950 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung

In dringenden Fällen kann der Vorsitzende über die in diesem Abschnitt erwähnten Gesuche, sofern deren Erledigung eine mündliche Verhandlung nicht erfordert, anstatt des Gerichts entscheiden.

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