§ 82 ZPO
Geltung für Nebenverfahren
93 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung
Die Vollmacht für den Hauptprozess umfasst die Vollmacht für das eine Hauptintervention, einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung betreffende Verfahren.
93 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung
Die Vollmacht für den Hauptprozess umfasst die Vollmacht für das eine Hauptintervention, einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung betreffende Verfahren.