§ 802 ZPO
Ausschließlichkeit der Gerichtsstände
761 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung
Die in diesem Buch angeordneten Gerichtsstände sind ausschließliche.
761 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung
Die in diesem Buch angeordneten Gerichtsstände sind ausschließliche.