§ 80 ZPO
Prozessvollmacht
91 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung
Die Vollmacht ist schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. Sie kann nachgereicht werden; hierfür kann das Gericht eine Frist bestimmen.
91 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung
Die Vollmacht ist schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. Sie kann nachgereicht werden; hierfür kann das Gericht eine Frist bestimmen.