§ 698 ZPO
Abgabe des Verfahrens am selben Gericht
635 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung
Die Vorschriften über die Abgabe des Verfahrens gelten sinngemäß, wenn Mahnverfahren und streitiges Verfahren bei demselben Gericht durchgeführt werden.