Buch 7 – Mahnverfahren
§

§ 698 ZPO

Abgabe des Verfahrens am selben Gericht

635 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung

Die Vorschriften über die Abgabe des Verfahrens gelten sinngemäß, wenn Mahnverfahren und streitiges Verfahren bei demselben Gericht durchgeführt werden.

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