§ 65 ZPO
Aussetzung des Hauptprozesses
73 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung
Der Hauptprozess kann auf Antrag einer Partei bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Hauptintervention ausgesetzt werden.
73 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung
Der Hauptprozess kann auf Antrag einer Partei bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Hauptintervention ausgesetzt werden.