§ 515 ZPO
Verzicht auf Berufung
522 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung
Die Wirksamkeit eines Verzichts auf das Recht der Berufung ist nicht davon abhängig, dass der Gegner die Verzichtsleistung angenommen hat.
522 von 1082 Paragraphen im Zivilprozessordnung
Die Wirksamkeit eines Verzichts auf das Recht der Berufung ist nicht davon abhängig, dass der Gegner die Verzichtsleistung angenommen hat.